Flugbetrieb erlaubt, Gastflüge leider noch nicht

Seit dem 11.05.2020 sind Individualsportarten, darunter auch der Flugsport wieder gestattet. Natürlich gelten weiterhin Auflagen, die beim Flugbetrieb zum Schutz vor Corona beitragen sollen. So sind auch Gastflüge leider noch nicht gestattet.

Flugzeuge mit einem Bild eines durchgestrichenen Coronavirus im Vordergrund

Der DOSB und DAeC haben dazu einen Leitfaden entwickelt, der den sicheren Flugbetrieb, nicht nur hinsichtlich des Corona Virus, ermöglichen soll.

Dieser Leitfaden schreibt unter anderem das Tragen von Masken am Flugplatz vor. Auch ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten und nur eine Person ist auf Fahrzeugen wie Winde, Startwagen oder Seilrückholfahrzeug erlaubt.

Außerdem sieht der Leitfaden vor, dass vorerst keine Gastflüge stattfinden können. Zusätzlich sind keine Personen auf dem Gelände gestattet, die nicht zum Flugbetrieb beitragen oder an diesem Teilnehmen. Wann ein Gastflug wieder möglich ist steht derzeit leider noch nicht fest und hängt von den aktuellen Verordnungen ab.

Da der LSV bemüht ist, den Leitfaden einzuhalten, können wir im Moment leider keine Gastflüge durchführen. Auch passierenden Neugierigen können wir nicht wie gewohnt eine kleine “Tour” geben und ihnen zum Beispiel die Flugzeuge zeigen.
Dies trifft uns zwar schwer, dennoch sind wir froh zumindest wieder den Flugbetrieb aufnehmen zu können.

Ein einsitziges Segelflugzeug im Landeanflug
Die Piloten des LSV Pfaffenhofen freuen sich, dass sie bald wieder in die Luft dürfen.

Fliegen kann gefährlich sein und mangelnde Routine die zum Beispiel durch lange Pausen in der Winterzeit entsteht bergen ein gewissen Risiko. Daher begrüßen wir, dass wir nun mit dem Fliegen beginnen können und so die Sicherheit unserer Mitglieder erhöhen können.

Der Vorstand hat bereits begonnen, die vom DOSB und DAeC veröffentlichten Leitfäden zusammen mit der vom bayrischen Staatsministerium veröffentlichten Verordnung zu bündeln und die konkreten Maßnahmen anzuordnen. So stellt der LSV sicher, dass alle Corona-Bedingten Verordnungen und Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden und gleichzeitig die Sicherheit des Flugbetriebes und der Mitglieder nicht gefährdet wird.

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